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Lieferung nachBerlin, Deutschland

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines - Geltungsbereich

  • Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich; sie sind im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen für den gesamten, auch künftigen Geschäftsverkehr mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, verbindlich, auch wenn sie bei späteren Geschäftsvorgängen nicht erwähnt werden.

    Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen treten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an die Stelle früherer Verkaufs- und Lieferbedingungen.

  • Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch für Auftragsbestätigungen oder sonstige Bestätigungsschreiben.

    Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

  • Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  • Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1BGB.

2. Angebote, Vertragsschluss

  • Die Angaben in unseren Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen, sowie unsere Angebote aufgrund von Aufträgen (Bestellungen) sind unverbindlich und freibleibend, sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
  • Ein Auftrag (eine Bestellung) gilt durch uns erst als angenommen, wenn er durch uns schriftlich bestätigt wird, hiervon können wir eine Ausnahme für Aufträge, die kurzfristig zur Auslieferung kommen, machen.
  • Nebenabreden und Vertragsänderungen durch die für uns handelnden Personen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

3. Preise und Preisänderungen

  • Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die gesondert in Rechnung gestellt wird.

4. Lieferzeit

  • Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, wir haben für den Einzelauftrag Lieferzeiten ausdrücklich schriftlich zugesichert. Als Zusicherung gilt nicht die Angabe einer Kalenderwoche auf unserer Auftragsbestätigung.
  • Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, setzt jedoch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Insbesondere beginnt die Lieferzeit nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  • Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft vorliegt und mitgeteilt ist, oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.
  • Die admixx haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Krieg, Terrorismus, Embargo, Blockade, Aufstand, Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Orkan, Flutwelle, Vulkanausbruch, Epidemie oder Quarantäne, Gesetz, Anordnung, Verkündung, Vorschrift, Verordnung, Aufforderung, Handlung oder Unterlassung einer Regierungsstelle, insbesondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, oder sonstige behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende Selbstbelieferung, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die admixx nicht zu vertreten hat.

    Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.

  • Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferzeiten zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

5. Lieferung, Gefahrenübergang

  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

    Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort, erfolgt sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, oder die Sendung zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch, wenn wir den Transport selbst ausführen.

    Der Versendung „ab Werk“ steht die Versendung von einem dritten Ort, z.B. einem auswärtigen Lager oder dem des Herstellers gleich.

  • Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunde über, jedoch werden wir auf Wunsch des Kunden dieses Risiko auf seine Kosten versichern lassen, falls er dieses wünscht.

6. Lieferumfang

  • Der Lieferumfang wird ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Hiervon kann bei Aufträgen, die kurzfristig zur Auslieferung kommen, von uns abgesehen werden.
  • Liegt dem Auftrag ein Entwurf, Modell oder Andruck zugrunde, bleiben Änderungen vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird oder die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
  • Bei Sonderanfertigungen sind zu vergütende 10% Mehr- oder Minderlieferungen, bei Kleinauflagen auch bis zu 20% zulässig. Bei Massenartikeln jeder Art sind 3% Ausschuss durch Druck und Weiterverarbeitung handelsüblich.

7. Schadenspauschale

  • Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

8. Verpackung und Versand

  • Verpackungen werden Eigentum des Kunden und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

9. Abnahme und Gefahrenübergang bei Annahme und Versandverzögerung

  • Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen
  • Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht an, sind wir nach Setzung einer Frist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
  • Die Gefahr geht, falls sie nicht schon früher auf den Kunde übergegangen ist, spätestens mit der Annahme des Liefergegenstandes auf ihn über. Erklärt der Kunde, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunde über, falls sie nicht schon früher auf den Kunden übergegangen ist.
  • Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr ab Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft hat der Kunde die durch die Lagerung der bestellten Ware anfallenden Kosten zu tragen.

10. Eigentumsvorbehalt

  • Die gelieferte Ware steht bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung in unserem Eigentum.
  • Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  • Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungspersonen und sonstige Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
  • Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

    In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

  • Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden.

    Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt.

    Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

  • Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  • Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.
  • Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

11. Gewährleistung, Mängelhaftung und Herstellerregress

  • Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde muss einen Mangel unverzüglich nach Eingang des Liefergegenstandes und spätestens drei Tage nach Entdeckung des Mangels schriftlich mitteilen. Wird ein Mangel nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Ware als genehmigt.
  • Handelsübliche bzw. geringfügige, wie technisch bedingte Abweichungen stellen keine Mängel dar. Dasselbe gilt für geringfügige Abweichungen von uns übergebenen Vorlagen.
  • Die Anerkennung eines Korrekturabzuges oder eines Freigabemusters durch den Kunden enthebt uns jeder Verantwortung für die Richtigkeit des Druckes, der Prägung oder Gravur. Übersehen von Druckfehlern, geringfügige Abweichungen von Material, Druck oder Farbe oder der Weiterverarbeitung berechtigen nicht zu Ansprüchen seitens des Kunden.
  • Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  • Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  • Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  • Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt wurde, ist die Haftung ausgeschlossen.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
  • Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
  • Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen.
  • Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Ziffer 11.4 entsprechend.

12. Gesamthaftung

  • Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 11 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  • Die Begrenzung nach 12.1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  • Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13. Schutzrechte

  • Entwürfe und Muster sind unser Eigentum und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, nachgeahmt oder vervielfältigt werden. Bei Verstößen hiergegen haftet der Kunde entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Von uns gefertigte Klischees, Reproduktionen, Modelle, Vorlagen, Werkzeuge o.ä. sind unser Eigentum und können auch nach Bezahlung des Liefergegenstandes durch den Kunden nicht heraus verlangt werden.
  • Korrekturabzüge senden wir nur auf ausdrücklichen Wunsch zu. Wesentliche Änderungen und Zusätze, sowie wiederholte Änderungen werden gesondert berechnet.

14. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug, Verzugszinsen

  • Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

    Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

  • Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind innerhalb von acht Tagen nach Übergabe des Liefergegenstandes mit 2% Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat ausschließlich auf eines der in der Rechnung angegebenen Kontos zu erfolgen.
  • Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Entgegennahme von Wechseln bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
  • Verzug tritt gemäß § 286 Abs. 3 BGB 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung, sowie zusätzlich auch früher durch Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit ein.

    Verzugszinsen berechnen wir gemäß § 288 Abs. 2 BGB mit 9% p. a. über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

  • Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Kunden nicht statthaft, ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort ist München.
  • Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

16. Sonstiges

  • Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

Ottobrunn, im Februar 2022

 

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